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   BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 6/93   

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https://dejure.org/1994,8684
BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 6/93 (https://dejure.org/1994,8684)
BSG, Entscheidung vom 12.10.1994 - 6 RKa 6/93 (https://dejure.org/1994,8684)
BSG, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 (https://dejure.org/1994,8684)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 6/93
    Der Bescheid der Beschwerdekommission vom 6. Dezember 1989, der nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats alleiniger Gegenstand des Gerichtsverfahrens ist (zuletzt SozR 3-2500 § 106 Nr. 22 mwN), war nicht ausreichend iS des § 35 Abs. 1 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) begründet und ist zu Unrecht durch die Vorinstanzen bestätigt worden.
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Die bloße Annahme der Beklagten, insoweit handele es sich um eine Praxisbesonderheit, genügt indessen für deren Anerkennung nicht (vgl. Urteil des Senats vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - nicht veroffentlicht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 8/11

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Anerkennung

    Wenn der Gesetzgeber in § 106 Abs. 5a S 1 SGB V mit "Praxisbesonderheiten" im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen einen Rechtsbegriff aufgegriffen hat, dessen Inhalt in ständiger BSG-Rspr ( vgl zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris ) im Wesentlichen geklärt ist, mussten die von Richtgrößenprüfungen betroffenen Vertragsärzte vielmehr damit rechnen, dass die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung erarbeiteten Kriterien für die Darlegung und Anerkennung von Praxisbesonderheiten auch im Richtgrößenverfahren gelten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 104/12

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung - Datenfehler - Verordnungskosten

    Soweit der Gesetzgeber mit dem Begriff der "Praxisbesonderheit" in § 106 Abs. 5a S 1 SGB V einen Rechtsbegriff aufgegriffen hat, dessen Inhalt in mittlerweile stRspr ( vgl zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris ) geklärt ist, haben die von einer Richtgrößenprüfung betroffenen Ärzte von vornherein damit rechnen müssen, dass die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Darlegung und Anerkennung derartiger Besonderheiten erarbeiteten Kriterien dort ebenfalls gelten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    Wenn der Gesetzgeber in § 106 Abs. 5a S 1 SGB V mit "Praxisbesonderheiten" im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen einen Rechtsbegriff aufgegriffen hat, dessen Inhalt in st BSG-Rspr (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris) im Wesentlichen geklärt ist, mussten die von Richtgrößenprüfungen betroffenen Vertragsärzte vielmehr damit rechnen, dass die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung erarbeiteten Kriterien für die Darlegung und Anerkennung von Praxisbesonderheiten auch in Richtgrößenverfahren gelten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 90/12
    Wenn der Gesetzgeber in § 106 Abs. 5a S 1 SGB V mit "Praxisbesonderheiten" im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen einen Rechtsbegriff aufgegriffen hat, dessen Inhalt in ständiger BSG-Rspr (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris) im Wesentlichen geklärt ist, mussten die von Richtgrößenprüfungen betroffenen Vertragsärzte vielmehr damit rechnen, dass die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung erarbeiteten Kriterien für die Darlegung und Anerkennung von Praxisbesonderheiten auch im Richtgrößenverfahren gelten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2011 - L 3 KA 29/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit - Überschreitung

    Dass zur Geltendmachung von Praxisbesonderheiten substantiierter Vortrag des Arztes dazu erforderlich ist, warum sein Behandlungs- oder Verordnungsverhalten von dem der Vergleichsgruppe abweicht - und damit die Geltendmachung eines besonderen Kostenaufwands allein gerade nicht ausreicht - entspricht der langjährigen ständigen BSG-Rechtsprechung (Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris; SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und Nr. 49) und muss nicht gesondert erläutert werden.
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 20/98 B

    Quartalsbezogene Überprüfung der vertragsärztlichen Behandlungsweise

    Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde geltend macht, das Urteil des LSG weiche von den Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 12/89 -, 9. März 1994 - 6 RKa 18/92 -, 28. Oktober 1992 - 6 RKa 3/92 - sowie vom 12. Oktober 1994 - 6 Rka 6/93 - ab (Zulassungsgrund gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz ), ist die Divergenz nicht hinreichend iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG bezeichnet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 28/16
    Wenn der Gesetzgeber in § 106 Abs. 5a S 1 SGB V mit "Praxisbesonderheiten" im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen einen Rechtsbegriff aufgegriffen hat, dessen Inhalt in ständiger BSG-Rspr (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris) im Wesentlichen geklärt ist, mussten die von Richtgrößenprüfungen betroffenen Vertragsärzte vielmehr damit rechnen, dass die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung erarbeiteten Kriterien für die Darlegung und Anerkennung von Praxisbesonderheiten auch im Richtgrößenverfahren gelten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1998 - L 11 KA 174/97

    Rechtmäßigkeit von Kürzungen eines von einem Arzt für Orthopädie geforderten

    Der Hinweis des Klägers auf schwere Fälle ist unzureichend (vgl. BSG vom 12.10.1994 - 6 RKa 6/93; BSG SozR 2200 § 368n RVO Nr. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 7/11
    Wenn der Gesetzgeber in § 106 Abs. 5a S 1 SGB V mit "Praxisbesonderheiten" im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen einen Rechtsbegriff aufgegriffen hat, dessen Inhalt in ständiger BSG-Rspr (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris) im Wesentlichen geklärt ist, mussten die von Richtgrößenprüfungen betroffenen Vertragsärzte vielmehr damit rechnen, dass die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung erarbeiteten Kriterien für die Darlegung und Anerkennung von Praxisbesonderheiten auch im Richtgrößenverfahren gelten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2012 - L 3 KA 13/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2012 - L 3 KA 13/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2012 - L 3 KA 12/12
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